Vorbehalts­gebiete

In diesen Gebieten ist das Stadt­planungs­amt zuständig

Es ist unser Anspruch unseren Kunden eine umfassende Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben aus einer Hand anzubieten. Dies erspart Ihnen weitere Abstimmungen und Wege. Daher erhalten Sie von uns nicht nur eine verbindliche Auskunft darüber, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss und welche technischen Anforderungen zu beachten sind, sondern auch eine planungs­rechtliche Beurteilung ihres Vorhabens, also ob das Bauvorhaben an dem vorgesehenen Ort zulässig ist. Dies gilt für alle Vorhaben, die nicht innerhalb eines sogenannten Vorbehalts­gebietes des Stadt­planungs­amtes liegen. Befindet sich Ihr Vorhaben in einem solchen Vorbehalts­gebiet, berät das Stadt­planungs­amt umfassend.
Einen groben Überblick, welches der beiden Ämter für die planungs­rechtliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens zuständig ist, können Sie der Karte entnehmen, die rechts im Menü "Stadtkarte" aufgerufen werden kann.

Für die gelb markierten Vorbehalts­gebiete übernimmt das Stadt­planungs­amt die planungs­rechtliche Beurteilung, für die übrigen Flächen die Bauaufsicht. 
Eine straßengenaue Auskunft, können Sie in PlanAS oder in den Grundstücks­informationen erfahren.

Ob eine Straße in einem Vorbehalts­gebiet liegt, können Sie in PlanAS oder in den Grundstücks­informationen erfahren.