Allgemeine Informationen
Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Bauantragstellung nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Hierbei unterstützt die Bauaufsicht Frankfurt Sie gerne.
Die allgemeine Bauberatung für Vorhaben außerhalb von Vorbehaltsgebieten erhalten Sie im Sachgebiet 'Beratung und Antragsannahme' der Bauaufsicht. Zur Beurteilung der konkreten Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens werden Sie vom Sachgebiet 'Beratung und Antragsannahme' gegebenenfalls an das für Sie zuständige Team der Bauaufsicht verwiesen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Frankfurt am Main sind die Hessische Bauordnung (HBO), das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
In der HBO ist festgelegt
- wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss,
- welche bautechnischen Anforderungen (z.B. an den Brandschutz oder die Standsicherheit) zu stellen sind,
- ob das Bauvorhaben den Nachbarn beeinträchtigt und
- ob es eine Baugenehmigung benötigt.
Das Baugesetzbuch enthält die Grundlagen des Planungsrechts, welches regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort zulässig ist. Das Baugesetzbuch wird durch die Baunutzungsverordnung und die in Frankfurt geltenden Bebauungspläne und planungsrechtlichen Satzungen konkretisiert.
Neben der Baugenehmigung können für ein Bauvorhaben weitere selbständige Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein, wie z.B. nach dem Wasserrecht, Gewerberecht, Denkmal- oder Naturschutzrecht. Diese Genehmigungen/Erlaubnisse muss sich der Bauherr gegebenenfalls selbstverantwortlich bei den jeweils zuständigen Dienststellen beschaffen.
1. Vor der Antragstellung bzw. Bauberatung (Informationen zu Archiv und Statik)
Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen, sich für das zu bebauende Grundstück über bereits vorhandene Baugenehmigungen und Baulasten zu informieren. Akteneinsicht in abgeschlossene frühere Baugenehmigungsvorgänge erhalten Sie im „Archiv“ der Bauaufsicht Frankfurt.
2. Vorberatung bei der "Antragsannahme" der Bauaufsicht
Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung eine Vorberatung bei der Bauaufsicht in der "Antragsannahme" in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie allgemeine planungsrechtliche Auskünfte und umfassende Angaben unter anderem darüber,
- ob und welche Genehmigungsverfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind,
- welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind,
- welche Bauvorlagen einem Bauantrag beizulegen sind,
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden,
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
3. Bauberatung in den Genehmigungsteams
Die Bauberatung im Genehmigungsteam bietet Ihnen
- verbindliche Vorab-Auskünfte im Rahmen des jeweiligen bauaufsichtlichen Prüfumfanges, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss und welche technischen und materiellen Anforderungen zu beachten sind,
- eine planungsrechtliche Vorab-Beurteilung Ihres Bauwunsches, d.h. ob Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Ort in der beabsichtigten Art und Weise zulässig ist.
4. Abgabe Ihrer Anträge
Sie können Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung im baurechtlichen Verfahren nur in bestimmter Form bei den zuständigen Dienststellen einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) zur Beurteilung des Antrages müssen dem Antrag beigefügt sein.