Allgemeine Informationen

Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung zu erhalten, sollten Sie sich bereits im Vorfeld der Bau­antragstellung nach allen erforderlichen Formalitäten erkundigen und die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einschätzen lassen. Hierbei unterstützt die Bauaufsicht Frankfurt Sie gerne.

Die allgemeine Bauberatung für Vorhaben außerhalb von Vorbehalts­gebieten erhalten Sie im Sachgebiet 'Beratung und Antrags­annahme' der Bauaufsicht. Zur Beurteilung der konkreten Genehmigungs­fähigkeit eines Bauvorhabens werden Sie vom Sachgebiet 'Beratung und Antrags­annahme' gegebenenfalls an das für Sie zuständige Team der Bauaufsicht verwiesen. 

Die wichtigsten Rechts­grund­lagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Frankfurt am Main sind die Hessische Bauordnung (HBO), das Baugesetzbuch (BauGB) und die Bau­nutzungs­verordnung (BauNVO).

In der HBO ist festgelegt

  • wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss,
  • welche bautechnischen Anforderungen (z.B. an den Brandschutz oder die Standsicherheit) zu stellen sind,
  • ob das Bauvorhaben den Nachbarn beeinträchtigt und
  • ob es eine Bau­genehmi­gung benötigt.

Das Baugesetzbuch enthält die Grundlagen des Planungsrechts, welches regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort zulässig ist. Das Baugesetzbuch wird durch die Bau­nutzungs­verordnung und die in Frankfurt geltenden Bebauungspläne und planungs­rechtlichen Satzungen konkretisiert.

Neben der Bau­genehmi­gung können für ein Bauvorhaben weitere selbständige Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein, wie z.B. nach dem Wasserrecht, Gewerberecht, Denkmal- oder Natur­schutz­recht. Diese Genehmigungen/Erlaubnisse muss sich der Bauherr gegebenenfalls selbst­verantwortlich bei den jeweils zuständigen Dienststellen beschaffen.


1. Vor der Antragstellung bzw. Bauberatung (Informationen zu Archiv und Statik)

Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen, sich für das zu bebauende Grundstück über bereits vorhandene Bau­genehmigungen und Baulasten zu informieren. Akteneinsicht in abgeschlossene frühere Bau­genehmigungs­vorgänge erhalten Sie im „Archiv“ der Bauaufsicht Frankfurt.

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2. Vorberatung bei der "Antrags­annahme" der Bauaufsicht

Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung eine Vorberatung bei der Bauaufsicht in der "Antrags­annahme" in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie allgemeine planungs­rechtliche Auskünfte und umfassende Angaben unter anderem darüber,

  • ob und welche Genehmigungs­verfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind,
  • welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind,
  • welche Bauvorlagen einem Bauantrag beizulegen sind,
  • welche Fachstellen im Genehmigungs­verfahren beteiligt werden,
  • welche bau­neben­rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bau­aufsichtlichen Verfahrens in eigener Ver­antwortlich­keit einholen muss.

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3. Bauberatung in den Genehmigung­steams

Die Bauberatung im Genehmigungs­team bietet Ihnen

  • verbindliche Vorab-Auskünfte im Rahmen des jeweiligen bau­aufsichtlichen Prüfumfanges, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss und welche technischen und materiellen Anforderungen zu beachten sind,
  • eine planungs­rechtliche Vorab-Beurteilung Ihres Bauwunsches, d.h. ob Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Ort in der beabsichtigten Art und Weise zulässig ist.

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4. Abgabe Ihrer Anträge

Sie können Ihren Antrag oder Ihre Mitteilung im baurechtlichen Verfahren nur in bestimmter Form bei den zuständigen Dienststellen einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) zur Beurteilung des Antrages müssen dem Antrag beigefügt sein.

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