Vorberatung bei der "Antragsannahme" der Bauaufsicht
Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung eine Vorberatung bei der "Antragsannahme" der Bauaufsicht. Dort erhalten Sie allgemeine planungsrechtliche Auskünfte und umfassende Angaben unter anderem darüber,
- ob und welche Genehmigungsverfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind,
- welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind,
- welche Bauvorlagen einem Baugesuch beizulegen sind,
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden,
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
Persönliche Termine bieten wir dientags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 nur nach vorheriger Anmeldung an. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 069 212-33567.
Damit wir Sie zügig und effektiv beraten können, bringen Sie bitte die unten aufgelisteten Unterlagen mit. Welche Unterlagen benötigen Sie für die Vorberatung?
Frühere Baugenehmigungen
der vorhandenen Bebauung auf der Liegenschaft.
Schnitt zur Bestimmung der Gebäudeklasse
§ Rechtsgrundlage zu den Gebäudeklassen: § 2 Abs. 4 und 9 HBO
Angaben zum Baugrundstück, entweder Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück/e
Diese Angaben finden Sie zum Beispiel in Grundbuchauszügen und Liegenschaftsplänen.
Angaben zu Baulasten
Auskünfte über eventuelle Baulasten für Ihr Baugrundstück können Sie im Rahmen der Vorberatung bei der „Beratung, Antragsannahme, Baulasten" oder im Vorfeld im „Archiv" erfragen.
Liegenschaftsplan
Wenn Sie aus einem früheren Baugenehmigungsverfahren noch einen Lageplan besitzen, der inhaltlich aktuell ist, bringen Sie diesen bitte mit.
Weitere Bauvorlagen
Bitte bringen Sie, soweit möglich, für die Vorberatung alle Unterlagen (gegebenenfalls im Entwurf) zum geplanten Vorhaben mit, die der Bauaufsicht eine Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen erleichtern.
Hierzu zählen beispielsweise
- Grundrisse, Ansichten,
- Stellplatznachweis,
- Abstandsflächennachweis,
- Freiflächenplan,
- Berechnungen zu Brutto-Rauminhalt- und Brutto-Grundflächen.
Beratungsmappe
Im Rahmen einer Vorberatung erhalten Sie wichtige Informationen über Verfahrensabläufe, die Ihnen die Bauantragstellung wesentlich erleichtern, sowie eine kostenlose „Beratungsmappe“, die in der Regel aus folgenden Unterlagen besteht:
- Merkblatt zu den erforderlichen Bauvorlagen,
- „Liegenschaftsplan“ mit Höhenkoten,
- Auszug aus dem Grundstücksnachweis,
- planungsrechtliche Festsetzungen,
- sonstige für das Vorhaben wichtige Informationen aus dem städtischen Geoinformationssystem,
- Formulare,
- die für das geplante Bauvorhaben zu beachtenden baurechtlichen Satzungen der Stadt Frankfurt am Main in Kopie.
Die Hessische Bauordnung schreibt für die Entwurfsplanung die Einschaltung von Bauvorlage- und Nachweisberechtigten vor. Die „Beratung und Antragsannahme“ der Bauaufsicht kann die Aufgaben eines fachkundigen Entwurfsverfassers nicht für Sie übernehmen. Für eine zügige Abwicklung Ihres Verfahrens empfehlen wir Ihnen, bereits für die vorbereitenden Gespräche bei der Bauaufsicht sowie für die Planung und Antragstellung Ihres Bauvorhabens eine entsprechende Fachfrau oder einen Fachmann zu beauftragen.