Vor der Antragstellung bzw. Bauberatung (Informationen zu Archiv und Statik)

Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen, sich für das zu bebauende Grundstück über bereits vorhandene Bau­genehmigungen und Baulasten zu informieren.

Akteneinsicht in abgeschlossene frühere Bau­genehmigungs­vorgänge erhalten Sie im „Archiv“ der Bauaufsicht Frankfurt.

Beachten Sie bitte, dass Sie aus Gründen des Datenschutzes Bauakten nur einsehen dürfen, wenn Sie Eigentümer des Grundstücks sind. Ansonsten benötigen Sie eine Einverständnis­erklärung oder Vollmacht des Eigentümers. Sollten Sie im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen sein, benötigen wir einen aktuellen Eigentums­nachweis (z. B. Kaufvertrag).

Statische Unterlagen für abgeschlossene Bauvorhaben sind ebenfalls im Archiv der Bauaufsicht erhältlich. Diese Unterlagen liegen in digitaler Form vor und können gegen eine Gebühr auf einem USB-Stick – in der Regel – kurzfristig mitgenommen werden.