Vorberatung bei der "Antrags­annahme" der Bauaufsicht

Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung eine Vorberatung bei der  "Antrags­annahme" der Bauaufsicht. Dort erhalten Sie allgemeine planungs­rechtliche Auskünfte und umfassende Angaben unter anderem darüber,

  • ob und welche Genehmigungs­verfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind,
  • welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind,
  • welche Bauvorlagen einem Baugesuch beizulegen sind,
  • welche Fachstellen im Genehmigungs­verfahren beteiligt werden,
  • welche bau­neben­rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bau­aufsichtlichen Verfahrens in eigener Ver­antwortlich­keit einholen muss.

Eine Termin­verein­barung außerhalb der Sprechzeiten ist in der Regel nicht erforderlich. Für komplizierte oder besonders umfangreiche Vorhaben können Sie jedoch unter der Telefonnummer 069 212-33567 auch einen gesonderten Beratungstermin vereinbaren.

Damit wir Sie zügig und effektiv beraten können, bringen Sie bitte die unten aufgelisteten Unterlagen mit. Welche Unterlagen benötigen Sie für die Vorberatung?

Frühere Bau­genehmigungen

der vorhandenen Bebauung auf der Liegenschaft.

Schnitt zur Bestimmung der Gebäudeklasse

§ Rechtsgrundlage zu den Gebäudeklassen: § 2 Abs. 4 und 9 HBO

Angaben zum Baugrundstück, entweder Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur, Flurstück/e

Diese Angaben finden Sie zum Beispiel in Grund­buch­auszügen und Liegenschafts­plänen.

Angaben zu Baulasten

Auskünfte über eventuelle Baulasten für Ihr Baugrundstück können Sie im Rahmen der Vorberatung bei der „Beratung, Antrags­annahme, Baulasten" oder im Vorfeld im „Archiv" erfragen.

Liegenschafts­plan

Wenn Sie aus einem früheren Bau­genehmigungs­verfahren noch einen Lageplan besitzen, der inhaltlich aktuell ist, bringen Sie diesen bitte mit.

Weitere Bauvorlagen

Bitte bringen Sie, soweit möglich, für die Vorberatung alle Unterlagen (gegebenenfalls im Entwurf) zum geplanten Vorhaben mit, die der Bauaufsicht eine Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen erleichtern.

Hierzu zählen beispielsweise

  • Grundrisse, Ansichten,
  • Stell­platz­nachweis,
  • Abstands­flächen­nachweis,
  • Freiflächenplan,
  • Berechnungen zu Brutto-Rauminhalt- und Brutto-Grundflächen.

Beratungsmappe

Im Rahmen einer Vorberatung erhalten Sie wichtige Informationen über Verfahrensa­bläufe, die Ihnen die Bau­antragstellung wesentlich erleichtern, sowie eine kostenlose „Beratungsmappe“, die in der Regel aus folgenden Unterlagen besteht:

  • Merkblatt zu den erforderlichen Bauvorlagen,
  • „Liegenschafts­plan“ mit Höhenkoten,
  • Auszug aus dem Grund­stücks­nachweis,
  • planungs­rechtliche Festsetzungen,
  • sonstige für das Vorhaben wichtige Informationen aus dem städtischen Geo­informations­system,
  • Formulare,
  • die für das geplante Bauvorhaben zu beachtenden baurechtlichen Satzungen der Stadt Frankfurt am Main in Kopie.

Die Hessische Bauordnung schreibt für die Entwurfsplanung die Einschaltung von Bauvorlage- und Nachweis­berechtigten vor. Die „Beratung und Antrags­annahme“ der Bauaufsicht kann die Aufgaben eines fachkundigen Entwurfs­verfassers nicht für Sie übernehmen. Für eine zügige Abwicklung Ihres Verfahrens empfehlen wir Ihnen, bereits für die vorbereitenden Gespräche bei der Bauaufsicht sowie für die Planung und Antragstellung Ihres Bauvorhabens eine entsprechende Fachfrau oder einen Fachmann zu beauftragen.