Unterschriften
- Die Bauherrschaft unterschreibt grundsätzlich alle Antragsformulare, wie z.B. Bauantrag, Abweichungs-, Ausnahme- und Befreiungsantrag sowie Mitteilungen nach §§ 63 und 64 HBO.
- Der Entwurfsverfasser unterschreibt den Bauantrag sowie die Mitteilung nach § 64 HBO, und soweit erforderlich, auch die Mitteilung nach § 63 HBO. Darüber hinaus unterschreibt er alle Bauvorlagen, auch Fachplanungen, es sei denn, dass er die sachliche Übereinstimmung seiner Entwurfsplanung mit den Fachplanungen mit einer gesonderten Übereinstimmungserklärung bestätigt (Fachstellenkoordinierung)
- Fachentwürfe müssen von den hierfür verantwortlichen Fachplanern unterschrieben sein. Sachverständige unterschreiben die von ihnen gefertigten oder geprüften Unterlagen.
Alle Antragsformulare müssen mit Originalunterschriften versehen sein.