Im Keller, aber ganz und gar nicht verstaubt

Im Archiv können abgeschlossene Vorgänge (z.B. Bau­genehmigungen, Pläne und sonstige baurechtliche Unterlagen von Liegenschaften) aus dem Geschäfts­bereich der Bauaufsicht Frankfurt am Main eingesehen werden. Prüfstatiken können in digitalisierter Form erworben werden. Ab sofort übersenden wir Ihnen bereits digitalisierte Bau­genehmi­gungsunterlagen auch gerne über eine sichere Datenaustausch-Plattform.

Die Hotline des Archivs gibt Ihnen Auskunft, ob zu Ihrer Liegenschaft Akten vorhanden sind und wann diese bereitgestellt werden können. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Erreichbarkeit während der Sprechzeiten aufgrund der Kundenbetreuung nur eingeschränkt erfolgen kann.

Wir empfehlen daher eine Anfragen per E-Mail an archiv-baf@remove.this.stadt-frankfurt.de.

Hinweis: 

Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass hier nur bedingt Unterlagen vorhanden sind. Historische Unterlagen, die eventuell als Ersatz für die gewünschten Informationen herangezogen werden können, liegen gegebenenfalls dem Institut für Stadtgeschichte in Form von Bewässerungs­plänen aus der Zeit vor 1945 vor. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Institut für Stadtgeschichte:

 

Aus Daten­schutz­gründen dürfen Bauakten nur durch Eigentümer/innen oder die von Ihnen bevoll­mächtigten Personen eingesehen werden. Dies ist mit einer unter­schriebenen Vollmacht bereits bei der Termin­verein­barung per E-Mail nachzuweisen. Wenn der  Eigentümer eine Firma ist (z.B. GmbH oder AG), ist neben der Vollmacht auch noch ein aktueller Handels­register­auszug einzureichen. Aus diesem müssen die unterschrifts­berechtigten Personen erkennbar sein. Wenn Sie die Liegenschaft innerhalb der letzten 6 Monate erworben haben, benötigen wir einen Grundbuchauszug aus dem Sie als Eigentümer/in hervorgehen (die Auflassung ist nicht ausreichend). Sollten Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sein, benötigen wir die Vollmacht des bisherigen Eigentümers. Teileigentümer (bei WEG geteiltem Eigentum) benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümer­gemeinschaft. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein aktueller Grundbuchauszug als Nachweis der Mitglieder der GbR vorzulegen.

Ein Ausweisdokument ist ebenfalls bei der Akteneinsicht vorzulegen. 

Die Akteneinsicht ist gebühren­pflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und beträgt in der Regel 28,00 € pro Liegenschaft. Diese können Sie entweder in bar oder per EC-Karte bei uns entrichten. Des Weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an unserem Kopierer Unterlagen zu vervielfältigen.  Für die Nutzung des Münzkopierers bringen Sie bitte entsprechend Kleingeld mit.

Das Mitbringen einer Digitalkamera ist gestattet. Steckdosen für Laptops oder eigene kleine Scanner und Drucker sind vorhanden. Informationen zu Reproduktions-Dienst­leistungen erhalten Sie von unseren Beraterinnen und Beratern. Den Kontakt finden Sie rechts im Menü.

Sollten Sie bautechnische oder –rechtliche Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Antrags­annahme oder an die zuständigen Sachbearbeiter/innen in der Fachabteilung.

Berater/in

Steffen Kling

Christian Meyer

Antje Schott