Beratung und Antrags­annahme

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

Sie planen ein Bauvorhaben und sind sich nicht sicher, was zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens erforderlich ist? Wir unterstützen Sie dabei!

Das Sachgebiet „Beratung, Antrags­annahme und Baulasten“ ist anders als die Bau­genehmigungs­teams nicht in Ortsbezirke aufgeteilt. Es ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt.

Die Beratung in der Antrags­annahme bezieht sich insbesondere auf die folgenden Inhalte:

  • ob und welche Genehmigungs­verfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind
  • welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind
  • welche Bauvorlagen einem Baugesuch beizulegen sind
  • welche Fachstellen im Genehmigungs­verfahren beteiligt werden
  • welche bau­neben­rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bau­aufsichtlichen Verfahrens in eigener Ver­antwortlich­keit einholen muss.

Im Rahmen einer Beratung erhalten Sie eine kostenfreie „Beratungsmappe“ für Ihr Bauvorhaben mit folgendem Inhalt:

  • Liegenschafts­plan
  • planungs­rechtliche Festsetzungen
  • Grund­stücks­nachweis
  • vorhabensbezogenes Merkblatt über die erforderlichen Bauvorlagen

Damit wir Sie zügig, effektiv und kompetent beraten können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben zu Ihrem Bauvorhaben:

Benennung der Liegenschaft

  • Wo befindet sich Ihr Bauvorhaben?

    Straße und Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur und Flurstück

Angabe zur Bauherrschaft

  • Wer ist die Bauherrschaft?

    Name und Anschrift, ggf. Telefon und E-Mail Adresse

Angabe zur Entwurfs­verfassern

  • Wer ist Entwurfs­verfasser?

    Name und Anschrift, ggf. Telefon und E-Mail Adresse

Bezeichnung des Bauvorhabens

  • Was ist geplant?

    Bezeichnung des Bauvorhabens

    Angabe zur Gebäudeklasse

    Angabe der Verfahrensart

Ergänzend zu den oben genannten Angaben sind Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte und Ansichten, sowie Liegenschafts­plan, Freiflächenplan und Abstands­flächen­nachweis) hilfreich.

Wie erhalte ich die Beratungsmappe?

Persönliche Termine sind nach Vereinbarung dienstags und donnerstags jeweils von 08:30-12:30 Uhr möglich. Für Terminanfragen wenden Sie sich bitte an:

Hotline: 069 212-33567

Fax: 069 212-9730743

Kontakt per E-Mail

Alternativ zu einem Termin bei der Bauaufsicht vor Ort, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungsanfrage per E-Mail an uns zu senden. Sie erhalten in beiden Fällen die identischen Unterlagen.

Alle Informationen zur Digitalen Beratungsmappe finden sie hier. Das speziell eingerichtete Funktionspostfach wird abwechselnd von allen Mitarbeitenden der Antrags­annahme bedient. So können wir sicherstellen, dass alle Anfragen in der Regel bis zum nächsten Werktag beantwortet werden.

Ihre Bauaufsicht Frankfurt


Leiterin "Beratung, Antrags­annahme und Baulasten"

Denise Shaikh

Dipl. Ing. Architektin
069 212-32986
denise.shaikh@remove.this.stadt-frankfurt.de

Sachbearbeiter/innen Service-Center Beratung und Antrags­annahme

Beratung und Antrags­annahme für:  

  • Anträge gem. § 63 und § 64 HBO
  • Abbruchanträge gem. § 66 HBO
  • isolierte Anträge auf Ausnahme, Befreiung oder Abweichung
  • isolierte satzungs­rechtliche Anträge gem. §172 BauGB
  • sowie  Auskunfts­telefon und Beschwerde­management

Leiterin Sachrate "Antrags­annahme"

Dipl. Ing.

Sonja Stahlmann

069 212-36765
sonja.stahlmann@remove.this.stadt-frankfurt.de

Sach­bearbeiter­innen Antrags­annahme

Dipl. Ing. (FH), M. sc.

Leena Przechacki

069 212-74681
leena.przechacki@remove.this.stadt-frankfurt.de
Dipl. Ing. (FH)

Ulrike Wieder

069 212-37868
ulrike.wieder@remove.this.stadt-frankfurt.de
Dipl.Ing.(FH)

Funda Cetin

069 212-37844
funda.cetin@remove.this.stadt-frankfurt.de
Architektin

Petra Frey

069 212-37872
petra.frey@remove.this.stadt-frankfurt.de
Dipl. Ing. (FH)

Christian Jacobi

069-212 35424
christian.jacobi@remove.this.stadt-frankfurt.de

Beratung und Antrags­annahme für:

  • Anträge gem. § 65, § 66 und § 66 Sonderbau HBO

Leiterin Sachrate "Baulasten"

Sachbearbeiter/innen Baulasten

Beratung und Antrags­annahme für:  

  • Führen des Bau­lasten­verzeichnisses
  • Beratung
  • Entgegennahme von Bau­last­erklärungen
  • Prüfung und Eintragung
  • Fortführung
  • Löschung
  • Auskünfte
  • Beratung, Annahme und Bescheidung von Abgeschlossen­heiten nach WoEigG
  • Um­wandlungs­genehmigungen gem. § 172 BauGB
  • Grund­stücks­teilungen gem. § 7 HBO