Installation von Solaranlagen: Wichtige Informationen für Bauherren

Ist für die Installation von Solaranlagen eine Bau­genehmi­gung erforderlich?

Für die Installation einer Solaranlage in, an und auf Dach- und Außenwandflächen benötigen Sie in der Regel keine Bau­genehmi­gung. Nur bei Hochhäusern sind Solaranlagen bau­genehmigungs­pflichtig.

Für gebäudeunabhängige Solaranlagen ist eine Mitteilung an die Bauaufsicht oder ein Bauantrag erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bauaufsicht.

Auch wenn die Solaranlage bau­genehmigungs­frei errichtet wird, muss die Bauherrschaft eigen­verantwortlich dafür Sorge tragen, dass die bau­ordnungs­rechtlichen Anforderungen (z.B. an die verwendeten Bauprodukte) eingehalten werden. Wir empfehlen Ihnen, sich hierzu von dem Hersteller der Photovoltaikmodule, Ihrem Fachunternehmen oder einer bau­vorlage­berechtigten Person beraten zu lassen.

Wird die Solaranlage im Zusammenhang mit einem genehmigungs­bedürftigen Vorhaben errichtet, ist auch die Solaranlage Bestandteil des genehmigungs­bedürftigen Gesamtvorhabens.

Bitte beachten Sie, dass für die Installation von Solaranlagen unter Umständen auch eine Genehmigung nach anderen Fachgesetzen erforderlich sein kann. Hier ist insbesondere das Denkmalschutzrecht zu beachten. Weitere Informationen zur denkmal­schutz­rechtlichen Genehmigung von Solaranlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Landesamts für Denkmalpflege.

Welche Abstände müssen die Solarmodule zum Nachbarhaus einhalten?

Wenn Sie eine Solaranlage auf Ihrem Dach installieren möchten, müssen Sie bestimmte Abstandsregeln beachten. Diese Regeln sind in der Hessischen Bauordnung (§ 35 Abs. 5) festgelegt:

  1. Brandwände überragen Solaranlagen
    Zu Brandwänden dürfen Solaranlagen ohne Abstand errichtet werden, wenn die Brandwände die Solaranlagen um mindestens 0,30 m überragen.
  2. Solaranlagen bis 0,30 m über der Dachhaut
    Falls Nr. 1 nicht zutrifft: Solaranlagen müssen einen Abstand von mindestens 0,50 m einhalten, wenn sie bis zu einer Höhe von 0,30 m über der Dachhaut angebracht oder im Dach integriert sind.
  3. Alle anderen Fälle
    In den übrigen Fällen müssen Solaranlagen einen Abstand von mindestens 1,25 m einhalten.

Gemeinsame Dächer
Auf Dächern von Gebäuden, die auf einem gemeinsamen Grundstück errichtet sind, müssen Solaranlagen nur dann Abstände einhalten, wenn zwischen diesen Gebäuden Brandwände bauaufsichtlich gefordert wurden. Ob dies der Fall ist, kann der Bau­genehmi­gung entnommen werden.

In begründeten Einzelfällen können Abweichungen von den Vorschriften der Hessischen Bauordnung zugelassen werden. Hierzu ist ein Antrag auf Abweichung bei der Bauaufsicht zu stellen.

Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum ist der Leitfaden Solaranlagen abrufbar, in dem alle Fragen zu notwendigen Abständen von Solaranlagen auf Dächern von Doppel- und Reihenhäusern ausführlich beantwortet werden.

Was ist bei der Installation von Solaranlagen in Erhaltungs­satzungsgebieten zu beachten?

Das Anbringen oder Errichten von Solaranlagen ist in städtebaulichen Erhaltungs­satzungsgebieten genehmigungs­pflichtig nach § 172 Baugesetzbuch.

Ob sich Ihr Haus im Geltungs­bereich einer solchen Satzung befindet, können Sie im Bereich Service-Grundstücks­informationen abfragen.

Die Solaranlage muss bestimmte stadtgestalterische Mindest­anforderungen erfüllen, um die Gestaltung von Dächern und Fassaden nicht zu beeinträchtigen.

Eine erste Einschätzung über die Zulässigkeit der von Ihnen beabsichtigten Installation einer Solaranlage können Sie bei der für Ihre Liegenschaft zuständigen Bezirksabteilung der Bauaufsicht erfragen. Die zuständige Bezirksabteilung finden Sie ebenfalls im Bereich Service-Grundstücks­informationen.

Muss ich mein Dach begrünen, wenn ich eine Solaranlage installiere?

Nach der Freiraumsatzung der Stadt Frankfurt ist die bloße Errichtung von Solaranlagen nicht mit einer Begrünungspflicht verbunden.

Dennoch wird eine Begrünung empfohlen. Die Kombination von Dachbegrünung und Solaranlagen ist besonders attraktiv, da Dachbegrünungen die Temperaturen auf dem Dach niedrig halten und so die Leistung der Solarmodule erhöhen. Weitergehende Informationen finden Sie in der Broschüre Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten.