Ob Leuchtreklame, Flach­transparent oder Plakattafel: Werbung will auffallen!

Dabei nimmt sie auf das architek­tonische, städtebauliche oder naturgeprägte Erscheinungs­bild ihrer Umgebung unmittelbar Einfluss.

Einer der prägenden Faktoren für das öffentlich sichtbare Ambiente einer Stadt ist der Umgang mit Werbung.

Hier wollen wir Ihnen einen Überblick über die gesetzlich vor­geschriebenen Verfahren verschaffen, um Ihnen fachlich, rechtlich und gestalterisch Hilfestellung zu geben.

Die Beurteilung von Werbeanlagen erfolgt in Frankfurt a. M. auf Grundlage einer vom Magistrat am 06.12.2002 verabschiedeten Werberichtlinie (Dienstanweisung). Diese ist für die Bauaufsicht Frankfurt und die städtischen Dienststellen verbindliche Leitlinie bei Einzel­entscheidungen.

Der Werberichtlinie liegt ein Konzept zur bau­aufsichtlichen Behandlung von Werbeanlagen im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main zugrunde, das von einem externen Planungsbüro in Zusammenarbeit mit Vertretern der Werbewirtschaft sowie am Genehmigungs­verfahren regelmäßig beteiligten städtischen Dienststellen und dem Team Werbeanlagen bei der Bauaufsicht Frankfurt am Main erstellt wurde.

Das Konzept "Stadtgestalt und Werbung" beinhaltet als weitere Orientierungs­hilfe einen flächen­deckenden Übersichtsplan/Zonenplan für Werbeanlagen. Die Unterlagen finden Sie rechts zum herunterladen.

Gerne prüfen wir vor Bau­antrags­stellung Ihre Anfragen. Hierzu benötigen wir Fotomontagen der geplanten Werbemaßnahmen mit Angabe der Liegenschaft. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse werbeanlagen@remove.this.stadt-frankfurt.de.