Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum

Begründung von Wohn- oder Teileigentum in Milieu­schutz­gebieten

Für die Begründung von Wohnungs­eigentum oder Teileigentum in Milieu­schutz­gebieten benötigen Sie seit dem 01.06.2020 eine "Um­wandlungs­genehmigung" der Bauaufsicht.

Das hierfür erforderliche Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.