Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum
Begründung von Wohn- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten
Für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten benötigen Sie seit dem 01.06.2020 eine "Umwandlungsgenehmigung" der Bauaufsicht.
Das hierfür erforderliche Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.