Die Bauaufsicht Frankfurt unterscheidet zwischen der formalen und der inhaltlichen Beratung.
Bei der formalen Beratung im Sachgebiet „Beratung und Antragsannahme“ erhalten Sie Auskunft darüber:
- ob und welche Genehmigungsverfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind
- welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind
- welche Bauvorlagen einem Bauantrag beizulegen sind
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
Die inhaltliche Beratung im Genehmigungsteam bietet Ihnen:
- verbindliche Vorab-Auskünfte im Rahmen des jeweiligen bauaufsichtlichen Prüfumfanges, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss und welche technischen und materiellen Anforderungen zu beachten sind
- eine planungsrechtliche Vorab-Beurteilung Ihres Bauwunsches, d.h. ob Ihr Bauvorhaben an dem vorgesehenen Ort in der beabsichtigten Art und Weise zulässig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine zügige und effektive Beratung, sollten Sie untengenannte Unterlagen mitbringen. Insbesondere, wenn Sie über die allgemeine Beratung hinaus noch besondere Fragen beantwortet haben wollen.
- Evtl. vorhandene Bauakten/Pläne/Genehmigungen
- Schnitt zur Festlegung bzw. zum Nachweis der Gebäudeklasse
- Angaben zum Baugrundstück, (Straße, Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Stellplatznachweis
- Abstandsflächennachweis
- Freiflächenplan
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung ist kostenfrei.
Welche Fristen fallen an?
Die Beratung löst keine Fristen aus.
An wen muss ich mich wenden?
Kommen Sie bitte mit Unterlagen während der Sprechzeit zur Bauaufsicht und wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen an der Theke.