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Im Rahmen von flächendeckenden Baukontrollen wird überprüft, ob baurechtlich genehmigter Wohnraum zweckfremd genutzt wird (siehe hierzu auch Beschreibung des Begriffes „ungenehmigte Nutzung"). Sollte eine andere Nutzungsart vorgefunden werden, wird geprüft, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. Sollte die Nutzungsart jedoch nicht den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechen, ist die Bauaufsicht gehalten, eine Beendigung der Nutzung sicher zu stellen.
Rechtsgrundlagen/ Downloads / Formulare
Hessische Bauordnung 2018 (HBO)