Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum
Begründung von Wohn- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten
Für die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten benötigen Sie seit dem 01.06.2020 eine "Umwandlungsgenehmigung" der Bauaufsicht.
Umwandlungsgenehmigungsverordnung vom 16.05.2020
Merkblatt Begründung von Wohn- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten