Über die Bauaufsicht Frankfurt

Die Bauaufsicht ist ein Amt des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main und somit Teil der Stadtverwaltung. Aufgabe der Bauaufsicht ist die Wahrnehmung der Belange der unteren Bau­aufsichts­behörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) und damit zusammen­hängender kommunaler und staatlicher Aufgaben. Sie ist somit grundsätzlich die Anlaufstelle für Bauwillige in Frankfurt. Durch umfangreiche Beratungen zu allen Belangen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind, unterstützt die Bauaufsicht Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. In den meisten Fällen kann Ihnen eine Betreuung aus einer Hand angeboten werden, das heißt Sie haben einen Ansprechpartner, der alle baurechtlichen und planungs­rechtlichen Beurteilungen vornimmt.

Die Bauaufsicht entscheidet nicht nur über Bauvoranfragen, Bauanträge nach den §§ 65 und 66 HBO, sondern betreut auch die Mitteilungen für bau­genehmigungs­freie Vorhaben nach § 63 und der Genehmigungs­freistellung nach § 64 HBO; sie entscheidet auch über den Vollzug der Stell­platz­satzungen und stellt das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) her (soweit nicht dem Stadt­planungs­amt vorbehalten).

Neben der Beratungs­funktion überwacht die Bauaufsicht auch die baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach der HBO. Sie hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und in diesem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren. Die Bauaufsicht versteht dies nicht als reines Ordnungs­instrument, sondern auch als einen Beitrag dafür, dass in Kenntnis der oftmals unter­schiedlichen Interessen von Bauherren, Nutzern und Anliegern ein verträgliches Miteinander stattfinden kann.

Weitere Aufgaben der Bauaufsicht sind die Bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungs­eigentum und das Dauerwohnrecht ("Abgeschlossen­heits­bescheinigungen"), das Führen des Bau­lasten­verzeichnisses, die Grund­stücks­teilung und die zugewiesenen Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Darüber hinaus können Sie im Archiv der Bauaufsicht unter Berück­sichtigung der daten­schutz­rechtlichen Bestimmungen Einsicht in abgeschlossene Bau­genehmigungs­vorgänge nehmen, Statiken in digitaler Form und Auskünfte aus dem Bau­lasten­verzeichnis erhalten.

Zu den Aufgaben zählen insbesondere:

  • die Durchführung von Genehmigungs­frei­stellungen, Bauvoranfrage- und Bau­genehmigungs­verfahren (auch für Werbeanlagen und Fliegende Bauten)
  • die umfassende Bauberatung und die bau- und planungs­rechtliche Prüfung, soweit das Bauvorhaben nicht innerhalb eines Vorbehalts­gebietes des Stadt­planungs­amtes liegt
  • die Baukontrolle
  • die wiederkehrenden Prüfungen
  • baurechtliche Ordnungs­widrigkeitenv­erfahren
  • baurechtliche Verwaltungs­verfahren (Verfügungen)
  • der Wohnraum- und Vorgartenschutz
  • die Erteilung von Abgeschlossen­heits­bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungs­eigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)
  • die Führung des Bau­lasten­verzeichnisses
  • die Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).

Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Amtes fallen, ist die Bauaufsicht gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.