Über die Bauaufsicht Frankfurt

Die Bauaufsicht Frankfurt nimmt die Aufgaben der Unteren Bau­aufsichts­behörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) wahr und ist somit grundsätzlich die Anlaufstelle für Bauwillige in Frankfurt. Durch umfangreiche Beratungen zu allen Belangen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind, unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. In den meisten Fällen können wir Ihnen eine Betreuung aus einer Hand anbieten, dass heißt Sie haben einen Ansprechpartner, der alle baurechtlichen und planungs­rechtlichen Beurteilungen vornimmt.

Die Bauaufsicht entscheidet nicht nur über Bauanträge nach den §§ 65 und 66 HBO, sondern betreut auch die Mitteilungen für bau­genehmigungs­freie Vorhaben nach § 63 und der Genehmigungs­freistellung nach § 64 HBO; sie entscheidet auch über den Vollzug der Stell­platz­satzungen und stellt das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) her (soweit nicht dem Stadt­planungs­amt vorbehalten). Im Rahmen der Bauberatung entscheidet die Bauaufsicht auch über Bauvoranfragen.

Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Amtes fallen, sind wir gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.

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