Über die Bauaufsicht Frankfurt
Die Bauaufsicht Frankfurt nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) wahr und ist somit grundsätzlich die Anlaufstelle für Bauwillige in Frankfurt. Durch umfangreiche Beratungen zu allen Belangen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind, unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. In den meisten Fällen können wir Ihnen eine Betreuung aus einer Hand anbieten, dass heißt Sie haben einen Ansprechpartner, der alle baurechtlichen und planungsrechtlichen Beurteilungen vornimmt.
Die Bauaufsicht entscheidet nicht nur über Bauanträge nach den §§ 65 und 66 HBO, sondern betreut auch die Mitteilungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 und der Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO; sie entscheidet auch über den Vollzug der Stellplatzsatzungen und stellt das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) her (soweit nicht dem Stadtplanungsamt vorbehalten). Im Rahmen der Bauberatung entscheidet die Bauaufsicht auch über Bauvoranfragen.
Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Amtes fallen, sind wir gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.