News: Neuer Bauvorlagenerlass
Der Bauvorlagenerlass vom 20. Januar 2022 wurde mit Wirkung ab dem 1. März 2024 geändert. Für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen sind ab diesem Zeitpunkt die neuen Vordrucke zu verwenden.
Für Vorhaben, die vor dem 31. März 2024 eingeleitet oder begonnen wurden, können bis zum 1. Oktober 2024 auch noch die alten Vordrucke verwendet werden. Damit soll ein Mehraufwand vermieden werden, falls die alten Vordrucke für die Einreichung bei der Bauaufsicht Frankfurt bereits vorbereitet wurden.