Im Keller, aber ganz und gar nicht verstaubt

Im Archiv der Bauaufsicht Frankfurt am Main, können abgeschlossene Vorgänge (z.B. komplett Bau­genehmi­gungsakten, statische Berechnungen und sonstige baurechtliche Unterlagen von Liegenschaften) aus dem Geschäfts­bereich der Bauaufsicht Frankfurt am Main digital eingesehen werden. Bau­genehmi­gungsakten und Prüfstatiken können in digitalisierter Form erworben werden. 

Ob zu Ihrer Liegenschaft Akten vorhanden sind und wann Sie diese einsehen bzw. erwerben können, können Sie per E-Mail unter der Adresse archiv-bauaufsicht@remove.this.stadt-frankfurt.de abfragen. Zudem stehen Ihnen die Kundenbetreuer/-innen des Archivs unter der Telefonnummer 069 212-44544 zur Verfügung.

Hinweis: 

Unterlagen zu Gebäuden, die vor 1945 erbaut wurden, sind zum Großteil im Krieg zerstört worden, so dass aus dieser Zeit nur bedingt Unterlagen vorhanden sind.  Historische Unterlagen, die eventuell als Ersatz für die gewünschten Informationen herangezogen werden können, liegen gegebenenfalls dem Institut für Stadtgeschichte in Form von Bewässerungs­plänen aus der Zeit vor 1945 vor. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Institut für Stadtgeschichte.

Aus Daten­schutz­gründen dürfen Bauakten nur durch Eigentümer oder die von Ihnen bevoll­mächtigten Personen eingesehen werden. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen (unterschriebene Vollmacht), bei Gesellschaften zusätzlich durch einen aktuellen Handels­register­auszug, bei Vereinen zusätzlich durch einen aktuellen Vereinsregisterauszug und bei Stiftungen zusätzlich ein Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis. Wenn die Liegenschaft innerhalb des letzten Halbjahres erworben wurde, ist zudem ein aktueller Grundbuchauszug (der Kaufvertrag oder die Auflassung im Grundbuch ist nicht ausreichend) oder die Vollmacht des bisherigen Eigentümers vorzulegen. Eigentümer von WEG geteiltem Eigentum benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder aller anderen Eigentümer. Dies ist erforderlich, weil es uns in der Regel keine Akten zu einzelnen Wohnungen vorliegen. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein aktueller Grundbuchauszug als Nachweis der Mitglieder der GbR vorzulegen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist bei der Akteneinsicht vorzulegen.

Die Akteneinsicht ist gebühren­pflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand und beträgt in der Regel 31,00 € pro Liegenschaft. Diese können Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte bei uns entrichten.

Das Mitbringen einer Digitalkamera ist gestattet.

Die Kosten für den Erwerb von digitalen Unterlagen richten sich nach dem Datenvolumen. Ein MB kostet 0,87 Euro. Der Mindestbetrag gemäß der Allgemeinen Verwaltungs­kosten­ordnung beträgt 31,00 Euro.

Sollten Sie bautechnische oder –rechtliche Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Antrags­annahme oder die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in in der Fachabteilung.

Sprechzeiten im Archiv

Die Öffnungszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Einsichten erfolgen aus­schließlich nach vorheriger Termin­verein­barung. Termine können per Mail unter Zusendung der Unterlagen zur Legitimation für jeweils circa eine Stunde beantragt werden.  

Bauaufsicht Frankfurt am Main 
Kurt-Schumacher-Straße 10 
60311 Frankfurt am Main

Auskunfts­telefon: 069 – 212 – 44544

E-Mail: archiv-bauaufsicht@remove.this.stadt-frankfurt.de

Berater/in

Steffen Kling

Antje Schott

Franziska Glesmann