Vorbehaltsgebiete
In diesen Gebieten ist das Stadtplanungsamt zuständig
Es ist unser Anspruch unseren Kunden eine umfassende Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben aus einer Hand anzubieten. Dies erspart Ihnen weitere Abstimmungen und Wege. Daher erhalten Sie von uns nicht nur eine verbindliche Auskunft darüber, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss und welche technischen Anforderungen zu beachten sind, sondern auch eine planungsrechtliche Beurteilung ihres Vorhabens, also ob das Bauvorhaben an dem vorgesehenen Ort zulässig ist. Dies gilt für alle Vorhaben, die nicht innerhalb eines sogenannten Vorbehaltsgebietes des Stadtplanungsamtes liegen. Befindet sich Ihr Vorhaben in einem solchen Vorbehaltsgebiet, berät das Stadtplanungsamt umfassend.
Einen groben Überblick, welches der beiden Ämter für die planungsrechtliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens zuständig ist, können Sie der Karte entnehmen, die rechts im Menü "Stadtkarte" aufgerufen werden kann.
Für die gelb markierten Vorbehaltsgebiete übernimmt das Stadtplanungsamt die planungsrechtliche Beurteilung, für die übrigen Flächen die Bauaufsicht.
Eine straßengenaue Auskunft, können Sie in PlanAS oder in den Grundstücksinformationen erfahren.
Ob eine Straße in einem Vorbehaltsgebiet liegt, können Sie in PlanAS oder in den Grundstücksinformationen erfahren.