Über die Bauaufsicht Frankfurt
Die Bauaufsicht ist ein Amt des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main und somit Teil der Stadtverwaltung. Aufgabe der Bauaufsicht ist die Wahrnehmung der Belange der unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) und damit zusammenhängender kommunaler und staatlicher Aufgaben. Sie ist somit grundsätzlich die Anlaufstelle für Bauwillige in Frankfurt. Durch umfangreiche Beratungen zu allen Belangen, die für die Genehmigung eines Bauvorhabens von Bedeutung sind, unterstützt die Bauaufsicht Sie bei der Realisierung Ihres Bauvorhabens. In den meisten Fällen kann Ihnen eine Betreuung aus einer Hand angeboten werden, das heißt Sie haben einen Ansprechpartner, der alle baurechtlichen und planungsrechtlichen Beurteilungen vornimmt.
Die Bauaufsicht entscheidet nicht nur über Bauvoranfragen, Bauanträge nach den §§ 65 und 66 HBO, sondern betreut auch die Mitteilungen für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 und der Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO; sie entscheidet auch über den Vollzug der Stellplatzsatzungen und stellt das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) her (soweit nicht dem Stadtplanungsamt vorbehalten).
Neben der Beratungsfunktion überwacht die Bauaufsicht auch die baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach der HBO. Sie hat für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen und in diesem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren. Die Bauaufsicht versteht dies nicht als reines Ordnungsinstrument, sondern auch als einen Beitrag dafür, dass in Kenntnis der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bauherren, Nutzern und Anliegern ein verträgliches Miteinander stattfinden kann.
Weitere Aufgaben der Bauaufsicht sind die Bescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht ("Abgeschlossenheitsbescheinigungen"), das Führen des Baulastenverzeichnisses, die Grundstücksteilung und die zugewiesenen Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Darüber hinaus können Sie im Archiv der Bauaufsicht unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Einsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsvorgänge nehmen, Statiken in digitaler Form und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erhalten.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
- die Durchführung von Genehmigungsfreistellungen, Bauvoranfrage- und Baugenehmigungsverfahren (auch für Werbeanlagen und Fliegende Bauten)
- die umfassende Bauberatung und die bau- und planungsrechtliche Prüfung, soweit das Bauvorhaben nicht innerhalb eines Vorbehaltsgebietes des Stadtplanungsamtes liegt
- die Baukontrolle
- die wiederkehrenden Prüfungen
- baurechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren
- baurechtliche Verwaltungsverfahren (Verfügungen)
- der Wohnraum- und Vorgartenschutz
- die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WoEigG)
- die Führung des Baulastenverzeichnisses
- die Aufgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG).
Sollte Ihr baurechtliches Anliegen in den Arbeitsbereich eines anderen Amtes fallen, ist die Bauaufsicht gerne bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle behilflich.