Beratung und Antragsannahme
Die Nachfrage nach einer persönlichen, vorhabensbezogenen Beratung ist seit der grundlegenden Novellierung der HBO im Jahr 2002 enorm gestiegen.
Durch die Einführung der flächendeckenden qualitativen Beratungsebene in Form des Sachgebietes „Beratung, Antragsannahme und Baulasten“ konnte eine wesentliche Verbesserung der Kundenorientierung, Kompetenzsteigerung und Modernisierung der Verwaltungsstrukturen innerhalb der Bauaufsicht erreicht werden.
Das Sachgebiet „Beratung, Antragsannahme und Baulasten“ ist, anders als die Baugenehmigungsteams, nicht in Ortsbezirke aufgeteilt. Es ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt. Die Beratung in der Antragsannahme bezieht sich insbesondere auf die folgenden Inhalte:
- ob und welche Genehmigungsverfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind
- welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind
- welche Bauvorlagen einem Baugesuch beizulegen sind
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
Im Rahmen des persönlichen Beratungsgespräches erhalten Sie darüber hinaus auch wichtige Informationen über Verfahrensabläufe und eine kostenlose „Beratungsmappe“, die in der Regel aus folgenden Unterlagen besteht:
- Vorhabensbezogenes Merkblatt zu den erforderlichen Bauvorlagen
- „Liegenschaftsplan“ mit Höhenkoten
- Auszug aus dem Grundstücksnachweis
- planungsrechtliche Festsetzungen,
- sonstige für das Vorhaben wichtigen Informationen aus dem städtischen Geoinformationssystem
- Formulare
- die für das geplante Bauvorhaben zu beachtenden baurechtlichen Satzungen der Stadt Frankfurt am Main
Die Bauberatungen in den Baugenehmigungsteams beziehen sich hauptsächlich auf materielle Erfolgsaussichten von Verfahren. Federführend für die Bauberatung in den Vorbehaltsgebieten ist das Stadtplanungsamt. Die besonderen Fachbereiche, wie z.B. Werbeanlagen, Wiederkehrende Prüfungen, Baulasten, Abgeschlossenheitsanträge und Verwaltungsverfahren sind für Beratungen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen eigenverantwortlich zuständig.
Das Sachgebiet „Beratung, Antragsannahme und Baulasten“ organisiert und führt oftmals auch gemeinsame Beratungsgespräche mit den Baugenehmigungsteams, anderen Fachbereichen innerhalb der Bauaufsicht, sonstigen verfahrensbeteiligten externen Fachstellen, Bauherren und Entwurfsverfassern, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist. Dies ist jedoch in der Regel nur bei sehr großen und komplizierten Vorhaben der Fall.
Zielsetzung dieser gemeinsamen Beratungen ist, den Kunden eine möglichst klare und verbindliche Grundlage für die Bauantragstellung anzubieten. Dadurch können Komplikationen im Baugenehmigungsverfahren weitestgehend vermieden und die Ämterbeteiligung beschleunigt werden.
Damit wir Sie zügig und effektiv beraten können, sollten Sie sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten, indem Sie möglichst viele und vollständige Unterlagen zum Gespräch mitbringen, insbesondere, wenn Sie über die allgemeine Beratung hinaus noch besondere Fragen beantwortet haben wollen. Folgende Unterlagen sind in der Regel mitzubringen:
- Evtl. vorhandene Bauakten/Pläne/Genehmigungen
- Schnitt zur Festlegung bzw. zum Nachweis der Gebäudeklasse
- Angaben zum Baugrundstück, (Straße, Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Grundrisse, Schnitte, Ansichten
- Stellplatznachweis
- Abstandsflächennachweis
- Freiflächenplan
Leiterin "Beratung, Antragsannahme und Baulasten"
Sachbearbeiter/innen Service-Center Beratung und Antragsannahme
Beratung und Antragsannahme für:
- Anträge gem. § 63 und § 64 HBO
- Abbruchanträge gem. § 66 HBO
- isolierte Anträge auf Ausnahme, Befreiung oder Abweichung
- isolierte satzungsrechtliche Anträge gem. §172 BauGB
- sowie Auskunftstelefon und Beschwerdemanagement
Leiterin Sachrate "Antragsannahme"
Sachbearbeiterinnen Antragsannahme
Beratung und Antragsannahme für:
- Anträge gem. § 65, § 66 und § 66 Sonderbau HBO
Leiterin Sachrate "Baulasten"
Sachbearbeiter/innen Baulasten
Beratung und Antragsannahme für:
- Führen des Baulastenverzeichnisses
- Beratung
- Entgegennahme von Baulasterklärungen
- Prüfung und Eintragung
- Fortführung
- Löschung
- Auskünfte
- Beratung, Annahme und Bescheidung von Abgeschlossenheiten nach WoEigG
- Umwandlungsgenehmigungen gem. § 172 BauGB
- Grundstücksteilungen gem. § 7 HBO