Beratung und Antragsannahme
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
Sie planen ein Bauvorhaben und sind sich nicht sicher, was zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens erforderlich ist? Wir unterstützen Sie dabei!
Das Sachgebiet „Beratung, Antragsannahme und Baulasten“ ist anders als die Baugenehmigungsteams nicht in Ortsbezirke aufgeteilt. Es ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt.
Die Beratung in der Antragsannahme bezieht sich insbesondere auf die folgenden Inhalte:
- ob und welche Genehmigungsverfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind
- welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind
- welche Bauvorlagen einem Baugesuch beizulegen sind
- welche Fachstellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden
- welche baunebenrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bauaufsichtlichen Verfahrens in eigener Verantwortlichkeit einholen muss.
Im Rahmen einer Beratung erhalten Sie eine kostenfreie „Beratungsmappe“ für Ihr Bauvorhaben mit folgendem Inhalt:
- Liegenschaftsplan
- planungsrechtliche Festsetzungen
- Grundstücksnachweis
- vorhabensbezogenes Merkblatt über die erforderlichen Bauvorlagen
Damit wir Sie zügig, effektiv und kompetent beraten können, benötigen wir von Ihnen einige Angaben zu Ihrem Bauvorhaben:
Benennung der Liegenschaft
- Wo befindet sich Ihr Bauvorhaben?
Straße und Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur und Flurstück
Angabe zur Bauherrschaft
- Wer ist die Bauherrschaft?
Name und Anschrift, ggf. Telefon und E-Mail Adresse
Angabe zur Entwurfsverfassern
- Wer ist Entwurfsverfasser?
Name und Anschrift, ggf. Telefon und E-Mail Adresse
Bezeichnung des Bauvorhabens
- Was ist geplant?
Bezeichnung des Bauvorhabens
Angabe zur Gebäudeklasse
Angabe der Verfahrensart
Ergänzend zu den oben genannten Angaben sind Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte und Ansichten, sowie Liegenschaftsplan, Freiflächenplan und Abstandsflächennachweis) hilfreich.
Wie erhalte ich die Beratungsmappe?
Persönliche Termine sind nach Vereinbarung dienstags und donnerstags jeweils von 08:30-12:30 Uhr möglich. Für Terminanfragen wenden Sie sich bitte an:
Hotline: 069 212-33567
Fax: 069 212-9730743
Kontakt per E-Mail
Alternativ zu einem Termin bei der Bauaufsicht vor Ort, haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Beratungsanfrage per E-Mail an uns zu senden. Sie erhalten in beiden Fällen die identischen Unterlagen.
Alle Informationen zur Digitalen Beratungsmappe finden sie hier. Das speziell eingerichtete Funktionspostfach wird abwechselnd von allen Mitarbeitenden der Antragsannahme bedient. So können wir sicherstellen, dass alle Anfragen in der Regel bis zum nächsten Werktag beantwortet werden.
Ihre Bauaufsicht Frankfurt
Leiterin "Beratung, Antragsannahme und Baulasten"
Sachbearbeiter/innen Service-Center Beratung und Antragsannahme
Beratung und Antragsannahme für:
- Anträge gem. § 63 und § 64 HBO
- Abbruchanträge gem. § 66 HBO
- isolierte Anträge auf Ausnahme, Befreiung oder Abweichung
- isolierte satzungsrechtliche Anträge gem. §172 BauGB
- sowie Auskunftstelefon und Beschwerdemanagement
Leiterin Sachrate "Antragsannahme"
Sachbearbeiterinnen Antragsannahme
Beratung und Antragsannahme für:
- Anträge gem. § 65, § 66 und § 66 Sonderbau HBO
Leiterin Sachrate "Baulasten"
Sachbearbeiter/innen Baulasten
Beratung und Antragsannahme für:
- Führen des Baulastenverzeichnisses
- Beratung
- Entgegennahme von Baulasterklärungen
- Prüfung und Eintragung
- Fortführung
- Löschung
- Auskünfte
- Beratung, Annahme und Bescheidung von Abgeschlossenheiten nach WoEigG
- Umwandlungsgenehmigungen gem. § 172 BauGB
- Grundstücksteilungen gem. § 7 HBO