Beratung und Antrags­annahme

Die Nachfrage nach einer persönlichen, vorhabens­bezogenen Beratung ist seit der grundlegenden Novellierung der HBO im Jahr 2002 enorm gestiegen. 

Durch die Einführung der flächen­deckenden qualitativen Beratungsebene in Form des Sachgebietes „Beratung, Antrags­annahme und Baulasten“ konnte eine wesentliche Verbesserung der Kunden­orientierung, Kompetenz­steigerung und Modernisierung der Verwaltungs­strukturen innerhalb der Bauaufsicht erreicht werden.

Das Sachgebiet „Beratung, Antrags­annahme und Baulasten“ ist, anders als die Bau­genehmigungs­teams, nicht in Ortsbezirke aufgeteilt. Es ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt. Die Beratung in der Antrags­annahme bezieht sich insbesondere auf die folgenden Inhalte:

  • ob und welche Genehmigungs­verfahren bzw. Mitteilungen zur Realisierung eines Vorhabens erforderlich sind
  • welche formellen Bedingungen bei der Antragstellung einzuhalten sind
  • welche Bauvorlagen einem Baugesuch beizulegen sind
  • welche Fachstellen im Genehmigungs­verfahren beteiligt werden
  • welche bau­neben­rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen die Bauherrschaft außerhalb des bau­aufsichtlichen Verfahrens in eigener Ver­antwortlich­keit einholen muss.

Im Rahmen des persönlichen Beratungs­gespräches erhalten Sie darüber hinaus auch wichtige Informationen über Verfahrensa­bläufe und eine kostenlose „Beratungsmappe“, die in der Regel aus folgenden Unterlagen besteht:

  • Vorhabens­bezogenes Merkblatt zu den erforderlichen Bauvorlagen 
  • „Liegenschafts­plan“ mit Höhenkoten
  • Auszug aus dem Grund­stücks­nachweis 
  • planungs­rechtliche Festsetzungen,
  • sonstige für das Vorhaben wichtigen Informationen aus dem städtischen Geo­informations­system
  • Formulare
  • die für das geplante Bauvorhaben zu beachtenden baurechtlichen Satzungen der Stadt Frankfurt am Main

Die Bauberatungen in den Bau­genehmigungs­teams beziehen sich hauptsächlich auf materielle Erfolgs­aussichten von Verfahren. Federführend für die  Bauberatung in den Vorbehalts­gebieten ist das Stadt­planungs­amt. Die besonderen Fachbereiche, wie z.B. Werbeanlagen, Wiederkehrende Prüfungen, Baulasten, Abgeschlossen­heits­anträge und Verwaltungs­verfahren sind für Beratungen in ihren jeweiligen Zuständigkeits­bereichen eigen­verantwortlich zuständig. 

Das Sachgebiet „Beratung, Antrags­annahme und Baulasten“ organisiert und führt oftmals auch gemeinsame Beratungs­gespräche mit den Bau­genehmigungs­teams, anderen Fachbereichen innerhalb der Bauaufsicht, sonstigen verfahrens­beteiligten externen Fachstellen, Bauherren und Entwurfs­verfassern, soweit dies für das Verfahren erforderlich ist. Dies ist jedoch in der Regel nur bei  sehr großen und komplizierten Vorhaben der Fall.
Zielsetzung dieser gemeinsamen Beratungen ist, den Kunden eine möglichst klare und verbindliche Grundlage für die Bau­antragstellung anzubieten. Dadurch können Komplikationen im Bau­genehmigungs­verfahren weitestgehend vermieden und die Ämter­beteiligung beschleunigt werden.

Damit wir Sie zügig und effektiv beraten können, sollten Sie sich auf das Beratungs­gespräch vorbereiten, indem Sie möglichst viele und vollständige Unterlagen zum Gespräch mitbringen, insbesondere, wenn Sie über die allgemeine Beratung hinaus noch besondere Fragen beantwortet haben wollen. Folgende Unterlagen sind in der Regel mitzubringen: 

  • Evtl. vorhandene Bauakten/Pläne/Genehmigungen
  • Schnitt zur Festlegung bzw. zum Nachweis der Gebäudeklasse 
  • Angaben zum Baugrundstück, (Straße, Hausnummer bzw. Gemarkung, Flur, Flurstück)
  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Stell­platz­nachweis
  • Abstands­flächen­nachweis
  • Freiflächenplan

Leiterin "Beratung, Antrags­annahme und Baulasten"

Denise Shaikh

Dipl. Ing. Architektin
069 212-32986
denise.shaikh@remove.this.stadt-frankfurt.de

Sachbearbeiter/innen Service-Center Beratung und Antrags­annahme

Beratung und Antrags­annahme für:  

  • Anträge gem. § 63 und § 64 HBO
  • Abbruchanträge gem. § 66 HBO
  • isolierte Anträge auf Ausnahme, Befreiung oder Abweichung
  • isolierte satzungs­rechtliche Anträge gem. §172 BauGB
  • sowie  Auskunfts­telefon und Beschwerde­management

Leiterin Sachrate "Antrags­annahme"

Dipl. Ing.

Sonja Stahlmann

069 212-36765
sonja.stahlmann@remove.this.stadt-frankfurt.de

Sach­bearbeiter­innen Antrags­annahme

Dipl. Ing. (FH)

Ulrike Wieder

069 212-37868
ulrike.wieder@remove.this.stadt-frankfurt.de
Dipl. Ing. (FH)

Sigrid Haubner

069 212-37844
sigrid.haubner@remove.this.stadt-frankfurt.de
Architektin

Petra Frey

069 212-37872
petra.frey@remove.this.stadt-frankfurt.de
Dipl. Ing. (FH)

Christian Jacobi

069-212 35424
christian.jacobi@remove.this.stadt-frankfurt.de

Beratung und Antrags­annahme für:

  • Anträge gem. § 65, § 66 und § 66 Sonderbau HBO

Leiterin Sachrate "Baulasten"

Sachbearbeiter/innen Baulasten

Beratung und Antrags­annahme für:  

  • Führen des Bau­lasten­verzeichnisses
  • Beratung
  • Entgegennahme von Bau­last­erklärungen
  • Prüfung und Eintragung
  • Fortführung
  • Löschung
  • Auskünfte
  • Beratung, Annahme und Bescheidung von Abgeschlossen­heiten nach WoEigG
  • Um­wandlungs­genehmigungen gem. § 172 BauGB
  • Grund­stücks­teilungen gem. § 7 HBO