Bau­antragstellung ab dem 01.04.25 digital

Ab dem 1. April 2025 können Sie Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung online über das Bauportal Hessen einreichen. Das bedeutet: Kein Papier mehr, keine Mehrfachausfertigungen und schnellere Bearbeitungszeiten.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge ab dem 01.04.2025 aus­schließlich digital ein. Ihre Anträge in Papierform können wir ab diesem Zeitpunkt nicht mehr annehmen.

Wir freuen uns, dass wir damit die langjährigen Wünsche von Bauherren und Architekten/innen nach einem modernen, schnellen und transparenten Verfahren umsetzen können. Das Bauportal Hessen führt Sie in einem einfachen Dialog durch den gesamten Prozess  - von der Antragstellung über die Bescheiderteilung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Unterstützung für Ihre digitale Antragstellung

Hier werden Sie bei Ihrer digitalen Antragstellung unterstützt. Zudem finden Sie in der Arbeitshilfe sowie im Benutzerhandbuch des Bauportals Hessen Anleitungen und Antworten auf Ihre Fragen.

Wie Sie sich als Organisation im Bauportal Hessen registrieren, erfahren Sie in dem entsprechenden Leitfaden Registrierung Organisation.

Die Vorteile des neuen Verfahrens auf einen Blick

  • Kein Papier, keine Mehrfachausfertigungen: Reduzierung der Druck- und Plotterkosten.
  • Schnellere Bearbeitung: Kürzere Wege, zügigere Entscheidungen
  • Kein Unterschriftenaufwand: Entfall des Schriftformerfordernisses durch die Registrierung im Bauportal:
  • Effizientere Archivierung: Keine Papierberge mehr.

Mehr Effizienz für Bauherren und Entwurfs­verfasser

Mit der Digitalisierung des Bau­genehmigungs­verfahrens geht Frankfurt einen großen Schritt in die Zukunft. Eine moderne Verwaltung, die effizient arbeitet und den Standort Frankfurt stärkt - davon profitieren Bürger, Unternehmen und die gesamte Stadt.

Weitere Informationen

Lesen Sie unsere Pressemitteilung  zur Pressekonferenz am 6. März 2025 über den Start des digitalen Bauantrags. Wissenswertes zu diesem Projekt entnehmen Sie dem Projekt-Steckbrief.

Anträge nach anderen Rechts­vorschriften noch in Papierform

Bestimmte Verfahren können derzeit noch nicht digital bearbeitet werden. Dazu gehören:

  • Isolierte satzungs­rechtliche Anträge in Erhaltungs­satzungsgebieten,
  • Umwandlungs- und Veräußerungsanträge, wenn bestehender Wohnraum in Eigentums­wohnungen umgewandelt oder veräußert werden soll,
  • Abgeschlossen­heits­anträge nach dem Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG).

Bitte reichen Sie diese Anträge weiterhin in Papierform bei uns ein.

„Nachträge“ zu Bau­genehmigungs­verfahren

Auch „Nachträge“ zu Bau­genehmigungs­verfahren, die noch in Papierform eingereicht wurden, sind ebenfalls in Papierform bei uns einzureichen.


Persönliche Beratung bei der Bauaufsicht

Wir freuen uns, Ihnen bei Ihren Bauvorhaben weiterzuhelfen! Um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, persönliche Beratungstermine vorab zu vereinbaren.

So vereinbaren Sie einen Termin
Telefonisch: 
Rufen Sie uns einfach unter den unten genannten Rufnummern an. Bei der Termin­verein­barung können wir auch direkt besprechen, welche Unterlagen Sie für Ihren Termin benötigen.
Größere Gruppen: Für Termine mit mehreren Teilnehmern können wir auch individuelle Termine außerhalb unserer regulären Sprechzeiten vereinbaren.

Unsere Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Wichtige Hinweise
Allgemeine Fragen zur Bau­antragstellung: Für allgemeine Fragen zu Bauvorhaben erreichen Sie uns unter der Rufnummer 069/212-33567
Digitale Beratungsmappe: 
Viele Fragen lassen sich auch bequem von zu Hause aus klären. Nutzen Sie unsere digitale Beratungsmappe, die alle wichtigen Informationen enthält, die Sie auch im persönlichen Gespräch erhalten würden. Alle Informationen zur Digitalen Beratungsmappe finden Sie hier

Spezielle Anliegen
Planungsrechtliche Vorab-Beurteilung oder Beratung zu technischen/materiellen Anforderungen: Wenden Sie sich an die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bezirksabteilung:

  • Bezirksabteilung 3 - Ost: 069/212-36179
  • Bezirksabteilung 4 - Mitte: 069/212-48343
  • Bezirksabteilung 5 - Süd: 069/212-36193
  • Bezirksabteilung 6 - West: 069/212-45511

Welche Bezirksabteilung für Ihr Vorhaben zuständig ist, können Sie hier abfragen.

Das Merkblatt "Bauberatungen in den Genehmigungsbezirken" finden Sie hier

Werbeanlagen
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse werbeanlagen@remove.this.stadt-frankfurt.de

Baulasten, Abgeschlossen­heits­bescheinigungen, Um­wandlungs­genehmigungen oder Grund­stücks­teilungen
Sie erreichen uns hierzu unter der Rufnummer 069/212-37069.

Archiv
Sie erreichen uns am besten unter der E-Mail-Adresse archiv-bauaufsicht@remove.this.stadt-frankfurt.de. Weitere Informationen zur Herangehensweise finden Sie hier.

Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie hier.

Wir sind für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bauaufsicht Frankfurt


Unser Service