Bauantragstellung ab dem 01.04.25 digital
Ab dem 1. April 2025 können Sie Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung online über das Bauportal Hessen einreichen. Das bedeutet: Kein Papier mehr, keine Mehrfachausfertigungen und schnellere Bearbeitungszeiten.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge ab dem 01.04.2025 ausschließlich digital ein. Ihre Anträge in Papierform können wir ab diesem Zeitpunkt nicht mehr annehmen.
Wir freuen uns, dass wir damit die langjährigen Wünsche von Bauherren und Architekten/innen nach einem modernen, schnellen und transparenten Verfahren umsetzen können. Das Bauportal Hessen führt Sie in einem einfachen Dialog durch den gesamten Prozess - von der Antragstellung über die Bescheiderteilung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
Unterstützung für Ihre digitale Antragstellung
Hier werden Sie bei Ihrer digitalen Antragstellung unterstützt. Zudem finden Sie in der Arbeitshilfe sowie im Benutzerhandbuch des Bauportals Hessen Anleitungen und Antworten auf Ihre Fragen.
Wie Sie sich als Organisation im Bauportal Hessen registrieren, erfahren Sie in dem entsprechenden Leitfaden Registrierung Organisation.
Die Vorteile des neuen Verfahrens auf einen Blick
- Kein Papier, keine Mehrfachausfertigungen: Reduzierung der Druck- und Plotterkosten.
- Schnellere Bearbeitung: Kürzere Wege, zügigere Entscheidungen
- Kein Unterschriftenaufwand: Entfall des Schriftformerfordernisses durch die Registrierung im Bauportal:
- Effizientere Archivierung: Keine Papierberge mehr.
Mehr Effizienz für Bauherren und Entwurfsverfasser
Mit der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens geht Frankfurt einen großen Schritt in die Zukunft. Eine moderne Verwaltung, die effizient arbeitet und den Standort Frankfurt stärkt - davon profitieren Bürger, Unternehmen und die gesamte Stadt.
Weitere Informationen
Lesen Sie unsere Pressemitteilung zur Pressekonferenz am 6. März 2025 über den Start des digitalen Bauantrags. Wissenswertes zu diesem Projekt entnehmen Sie dem Projekt-Steckbrief.
Anträge nach anderen Rechtsvorschriften noch in Papierform
Bestimmte Verfahren können derzeit noch nicht digital bearbeitet werden. Dazu gehören:
- Isolierte satzungsrechtliche Anträge in Erhaltungssatzungsgebieten,
- Umwandlungs- und Veräußerungsanträge, wenn bestehender Wohnraum in Eigentumswohnungen umgewandelt oder veräußert werden soll,
- Abgeschlossenheitsanträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Bitte reichen Sie diese Anträge weiterhin in Papierform bei uns ein.
„Nachträge“ zu Baugenehmigungsverfahren
Auch „Nachträge“ zu Baugenehmigungsverfahren, die noch in Papierform eingereicht wurden, sind ebenfalls in Papierform bei uns einzureichen.
Persönliche Beratung bei der Bauaufsicht
Wir freuen uns, Ihnen bei Ihren Bauvorhaben weiterzuhelfen! Um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, persönliche Beratungstermine vorab zu vereinbaren.
So vereinbaren Sie einen Termin
Telefonisch: Rufen Sie uns einfach unter den unten genannten Rufnummern an. Bei der Terminvereinbarung können wir auch direkt besprechen, welche Unterlagen Sie für Ihren Termin benötigen.
Größere Gruppen: Für Termine mit mehreren Teilnehmern können wir auch individuelle Termine außerhalb unserer regulären Sprechzeiten vereinbaren.
Unsere Sprechzeiten
Dienstag und Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Wichtige Hinweise
Allgemeine Fragen zur Bauantragstellung: Für allgemeine Fragen zu Bauvorhaben erreichen Sie uns unter der Rufnummer 069/212-33567
Digitale Beratungsmappe: Viele Fragen lassen sich auch bequem von zu Hause aus klären. Nutzen Sie unsere digitale Beratungsmappe, die alle wichtigen Informationen enthält, die Sie auch im persönlichen Gespräch erhalten würden. Alle Informationen zur Digitalen Beratungsmappe finden Sie hier.
Spezielle Anliegen
Planungsrechtliche Vorab-Beurteilung oder Beratung zu technischen/materiellen Anforderungen: Wenden Sie sich an die für Ihr Bauvorhaben zuständige Bezirksabteilung:
- Bezirksabteilung 3 - Ost: 069/212-36179
- Bezirksabteilung 4 - Mitte: 069/212-48343
- Bezirksabteilung 5 - Süd: 069/212-36193
- Bezirksabteilung 6 - West: 069/212-45511
Welche Bezirksabteilung für Ihr Vorhaben zuständig ist, können Sie hier abfragen.
Das Merkblatt "Bauberatungen in den Genehmigungsbezirken" finden Sie hier.
Werbeanlagen
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse werbeanlagen@ stadt-frankfurt.de
Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen, Umwandlungsgenehmigungen oder Grundstücksteilungen
Sie erreichen uns hierzu unter der Rufnummer 069/212-37069.
Archiv
Sie erreichen uns am besten unter der E-Mail-Adresse archiv-bauaufsicht@ stadt-frankfurt.de. Weitere Informationen zur Herangehensweise finden Sie hier.
Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie hier.
Wir sind für Sie da!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bauaufsicht Frankfurt