Aktuelle Stellen­aus­schreibungen

Für unser inter­disziplinären Team suchen wir Verstärkung.

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Erweiterte digitale Antragstellung für Werbeanlagen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser digitales Angebot weiter ausgebaut haben.

Bereits in der Vergangenheit konnten Sie über die Homepage der Bauaufsicht Frankfurt Anträge für Werbeanlagen digital einreichen, dies aber leider nur in einem begrenzten Funktionsumfang und auch nicht medienbruchfrei (Mantelbogen und Bescheid in Papierform).

Ab sofort besteht für Sie die Möglichkeit, Bauanträge für Werbeanlagen im Rahmen einer Einführungsphase, mittels des neuen innovativen digitalen Antrags­verfahrens des Hessischen Bauportals unter der Internet-Adresse

https://portal-civ-bau.ekom21.de/civ-bau.public/start.html?oe=00.00.Bau&app=Bauportal

komfortabel und schnell einzureichen.

Das bisherige eingeschränkt-digitale Verfahren für Werbeanlagen wird die Bauaufsicht zum 15.07.2023 einstellen.

Die bisher eingereichten offenen Anträge werden noch unter dem alten Verfahren abgeschlossen.

Das neue digitale Verfahren erleichtert Ihnen die Antragstellung und bietet durch vollständig digitale Bearbeitung signifikante Vorteile gegenüber dem "Papierverfahren". Sie benötigen keine Papierunterlagen, stellen Ihren Antrag bequem und benutzergeführt über den digitalen Antragsassistenten und erhalten Ihre Genehmigung in digitaler Ausfertigung. Die Bearbeitungszeiten des Verfahrens werden hierdurch erheblich verkürzt.

Wir laden Sie gerne ein, schon jetzt an diesem zukunftsgerechten Verfahren teilzunehmen.

Selbst­verständlich erhalten Sie bei evtl. Fragen Unterstützung durch das Bauportal Hessen (DigiBauG)-Support.

Sie erreichen dieses unter der E-Mailadresse:

support-digitalisierung@ekom21.de

oder telefonisch unter:           0641 9830 3744.

 

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bauaufsicht Frankfurt


Frankfurter Gestaltungssatzung Freiraum und Klima

Fassadenbegrünung an einem Gebäude der ABG FRANKFURT HOLDING
Fassadenbegrünung an einem Gebäude der ABG FRANKFURT HOLDING

Frankfurt macht bei Neu- und Umbauten eine klimaangepasste Gestaltung zur Pflicht. Eine ergänzende Broschüre erläutert die Einzelheiten und gibt praktische Tipps.

Die Frankfurter Gestaltungssatzung Freiraum und Klima wurde heute im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main veröffentlicht und tritt am 10.05.2023 in Kraft. Sie schreibt bei allen Neu- und Umbauten im Frankfurter Stadtgebiet eine klimaangepasste Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen vor. Bereits die Hessische Bauordnung macht hier Vorgaben, z. B. zur wasserdurchlässigen Gestaltung von Grundstücksfreiflächen und zur Begrünung. Wie dies in Frankfurt genau aussehen soll, regelt die Frankfurter Gestaltungssatzung Freiraum und Klima. So müssen Dächer und Fassaden in Zukunft umfassend begrünt, Versiegelungen vermieden und Schattenbereiche geschaffen werden. Schottergärten und meterhohe Sichtzäune sind verboten.

Auslöser der Satzung sind die Auswirkungen des Klimawandels, denn viel Grün in der Stadt hilft gegen Überwärmung und gegen Überflutung bei Starkregen. Das verbesserte Mikroklima sorgt für gesündere Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Außerdem wird das Stadtbild aufgewertet und ein wertvoller Beitrag zur Artenvielfalt geleistet.

Die Broschüre „Freiräume und Gebäude klimaangepasst gestalten“ erläutert die einzelnen Paragraphen der Satzung und vermittelt Fachwissen zur richtigen Umsetzung. Nützliche Tipps und Hinweise runden die Broschüre ab. Für Inspiration sorgen Fotos und technische Illustrationen.

Für weiterführende Fragen zur Satzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Satzung             Broschüre


Neues Konzept für unsere Sprechtage

Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,

wir freuen uns, Ihnen ab dem 25.04.2023 nach vorheriger Anmeldung wieder persönliche Termine bei der Bauaufsicht an den gewohnten Sprechtagen Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12:30 Uhr anbieten zu können.

Wir bitten Sie, Ihre persönlichen Termine vorab telefonisch unter den unten genannten Rufnummern anzumelden. Bei der telefonischen Termin­verein­barung kann auch bereits im Vorfeld abgestimmt werden, welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden sollten.

Größere Termine mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern können auch außerhalb der Sprechtage vereinbart werden.

Termine für eine formale Informationen zu einem Vorhaben
Sie erreichen uns hierzu unter der Rufnummer 069 212-33567.

Für eine formale Beratung ist eine persönliche Vorsprache in unserem Amt in vielen Fällen gar nicht erforderlich, da Ihre Fragen auch durch unser digitales Beratungs­angebot beantwortet werden. Sie können uns hierzu Ihre Anfrage per E-Mail zuschicken. Wir übersenden Ihnen dann eine Digitale Beratungsmappe, welche dieselben Unterlagen enthält, die Ihnen auch bei einer persönlichen Beratung ausgehändigt werden. Alle Informationen zur Digitalen Beratungsmappe finden Sie hier.

Termine für planungs­rechtliche Vorab-Beurteilung oder zu technischen und materiellen Anforderungen Ihres Bauvorhabens
Bitte wenden Sie sich hierzu an den für Ihr Bauvorhaben zuständigen Bezirk unter den nachstehenden Rufnummern:

Bezirksabteilung 3 - Ost
Tel: 069 212-36179

Bezirksabteilung 4 - Mitte
Tel: 069 212-48343

Bezirksabteilung 5 - Süd
Tel: 069 212-36193

Bezirksabteilung 6 - West
Tel: 069 212-45511

Welche Bezirksabteilung für Ihr Vorhaben zuständig ist, können Sie hier abfragen.

Termine für Werbeanlagen
Sie erreichen uns hierzu unter der E-Mail-Adresse werbeanlagen@remove.this.stadt-frankfurt.de

Termine für die Themen Baulasten, Abgeschlossen­heits­bescheinigungen, Um­wandlungs­genehmigungen oder Grund­stücks­teilungen
Sie erreichen uns hierzu unter der Rufnummer 069/212-37069.

Archiv

Sie erreichen uns am besten unter der E-Mail-Adresse archiv-baf@remove.this.stadt-frankfurt.de. Weitere Informationen zur Herangehensweise finden Sie hier.

Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bauaufsicht Frankfurt


Digitale Beratungsmappe

Liebe Kundinnen und Kunden,

bis auf Weiteres bieten wir Ihnen eine digitale Beratungsmappe als Ergänzung unseres Services an.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.


Digitalisierte Unterlagen des Archives

Ab sofort übersenden wir Ihnen digitalisierte Unterlagen unseres Archives auch gerne über eine sichere Datenaustausch-Plattform. Weitere Informationen zum Archiv der Bauaufsicht finden Sie hier.


Aktuelles

News: Änderung der Hessischen Bauordnung

Die ursprünglich für den 01.01.2023 angekündigte Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung ist jetzt schon am 29.11.2022 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz erfolgen Anpassungen der HBO-Regelungen zu Solaranlagen, Wärmepumpen und Dämmungen.

Das vollständige Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetz und der Hessischen Bauordnung können Sie hier einsehen:

Änderungsgesetz HBO

News: Vordrucke Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wurden im Staatsanzeiger (StAnz. 25/2022 S730) die aktualisierten Vordrucke des GEG für Neubauten und Bestandsbauten veröffentlicht. Diese sind verpflichtend zu verwenden.

Die aktualisierten Vordrucke zum Download finden Sie im Menü "Service/Merkblätter, Formulare, Broschüren" und dort unter dem Punkt "Formulare und Vodrucke - Gebäudeenergiegesetz".

Merkblätter, Formulare, Broschüren

News: Neue Um­wandlungs­genehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung

Die hessische Landesregierung hat am 28.04.2022 eine Verordnung über den Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum und zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten nach dem Baugesetzbuch (Um­wandlungs­genehmigungs- und Gebietsbestimmungsverordnung) erlassen. Hierdurch wurde die Genehmigungs­pflicht für die Umwandlung über die Milieuschutzsatzungsgebiete erweitert.

Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum

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