Eingeschränkte Erreichbarkeit am 26.05.2026

                                                       Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, 

  aufgrund des Frankfurter "Wäldchestages" ist die Bauaufsicht am 26.05.2026 nur bis 12:00 Uhr erreichbar. 

                                     Ab dem 27.05.2026 sind wir wieder wie gewohnt zu erreichen. 

                                                      Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

                                                             Mit freundlichen Grüßen

                                                            Ihre Bauaufsicht Frankfurt


Neue Stellen­ausschreibung verfügbar

Die Bauaufsicht sucht Verstärkung! Zur Stellen­ausschreibung geht's hier.


Digitale Bauanträge: Bescheinigungsmanagement jetzt bequem digital über das Bauportal in Frankfurt stellen

Nachdem ab dem 1. April 2025 bei der Bauaufsicht Frankfurt Bauanträge vollständig digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden, erweitert die Bauaufsicht den Funktionsumfang um das Bescheinigungsmanagement. Mit diesem digitalen Service ist ab dem 20. April 2026 das gesamte Bescheinigungsmanagement durchgängig online möglich – schnell und transparent.

Dieser Schritt ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung der Bauaufsicht und schafft ein zeitgemäßes Verfahren, das sich an den Bedürfnissen von Antragsverfassenden orientiert. Insbesondere Bauherren und Bauleitungen profitieren von dieser neuen, komfortablen Erweiterung auch Bauzustände (Baubeginnsanzeige, Fertigstellungsmeldungen etc.) über das Bauportal digital einzureichen.

Die bisherige Einreichung per E-Mail, die seit dem 1. April 2025 als Zwischenlösung diente, wird damit bei Bauvorhaben in Frankfurt abgelöst. Künftig bündelt die Bauaufsicht alle Prozesse in digitalen Verfahren zentral im Bauportal Hessen – für eine besonders effiziente, sichere und zügige Bearbeitung.


Fragen zur Genehmigungs­fähigkeit im Bildungsbau? Ihr direkter Draht zu uns

Damit Ihre Anfrage zur Genehmigungs­fähigkeit Ihres Vorhabens im Bildungsbau schnell bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, baurechtliche Anliegen rund um Kita, Schule, Hort oder staatliche Hochschulen direkt an unser Funktionspostfach bildungsbauten@remove.this.stadt-frankfurt.de zu senden. Auf diesem Weg stellen Sie sicher, dass Ihre Anfrage ohne Umwege direkt bei uns aufgenommen werden kann.

Für persönliche Rückfragen erreichen Sie uns selbstverständlich auch telefonisch über die zentrale Rufnummer der Abteilung West unter 069 / 212-45511.

Während unserer Sprechtage – Dienstag und Donnerstag – nehmen wir uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

Fragen zur Genehmigungs­pflicht, Bau­antragstellung und zu erforderlichen Unterlagen richten Sie bitte an die Antrags­annahme per E-Mail an bauaufsicht@remove.this.stadt-frankfurt.de oder telefonisch an 069 / 212-33567.


HBO 2025: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Was ändert sich mit der neuen Hessischen Bauordnung 2025 (Baupaket I)?

Die Bauaufsicht Frankfurt hat in dieser aktuellen FAQ-Sammlung die wichtigsten Informationen für Bauherrinnen, Bauherren und Planende zusammen­gestellt.

Weiterführende Hinweise und Unterlagen zur neuen Hessischen Bauordnung finden Sie unter dem Thema "HBO-Novellierung 2025".


Baupaket I seit 14.10.25 in Kraft

Die Änderungen der Hessischen Bauordnung (HBO) sind am 14. Oktober 2025 in Kraft getreten.

Das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat hierzu Vollzugshinweise veröffentlicht, die die Anwendung der neuen Vorschriften erläutern.


Bau­antragstellung ab dem 01.04.25 digital

Ab dem 1. April 2025 können Sie Ihre Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach der Hessischen Bauordnung online über das Bauportal Hessen einreichen. Das bedeutet: Kein Papier mehr, keine Mehrfachausfertigungen und schnellere Bearbeitungszeiten.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge ab dem 01.04.2025 aus­schließlich (außer satzungs­rechtliche Anträge gem. §172 BauGB) digital ein. Ihre Anträge in Papierform können wir ab diesem Zeitpunkt nicht mehr annehmen.

Wir freuen uns, dass wir damit die langjährigen Wünsche von Bauherren und Architekten/innen nach einem modernen, schnellen und transparenten Verfahren umsetzen können. Das Bauportal Hessen führt Sie in einem einfachen Dialog durch den gesamten Prozess  - von der Antragstellung über die Bescheiderteilung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Unterstützung für Ihre digitale Antragstellung

Hier werden Sie bei Ihrer digitalen Antragstellung unterstützt. Zudem finden Sie in der Arbeitshilfe sowie im Benutzerhandbuch des Bauportals Hessen Anleitungen und Antworten auf Ihre Fragen.

Wie Sie sich als Organisation im Bauportal Hessen registrieren, erfahren Sie in dem entsprechenden Leitfaden Registrierung Organisation.

Die Vorteile des neuen Verfahrens auf einen Blick

  • Kein Papier, keine Mehrfachausfertigungen: Reduzierung der Druck- und Plotterkosten.
  • Schnellere Bearbeitung: Kürzere Wege, zügigere Entscheidungen
  • Kein Unterschriftenaufwand: Entfall des Schriftformerfordernisses durch die Registrierung im Bauportal:
  • Effizientere Archivierung: Keine Papierberge mehr.

Mehr Effizienz für Bauherren und Entwurfs­verfasser

Mit der Digitalisierung des Bau­genehmigungs­verfahrens geht Frankfurt einen großen Schritt in die Zukunft. Eine moderne Verwaltung, die effizient arbeitet und den Standort Frankfurt stärkt - davon profitieren Bürger, Unternehmen und die gesamte Stadt.

Weitere Informationen

Lesen Sie unsere Pressemitteilung  zur Pressekonferenz am 6. März 2025 über den Start des digitalen Bauantrags. Wissenswertes zu diesem Projekt entnehmen Sie dem Projekt-Steckbrief.

Anträge nach anderen Rechts­vorschriften noch in Papierform

Bestimmte Verfahren können derzeit noch nicht digital bearbeitet werden. Dazu gehören:

  • Isolierte satzungs­rechtliche Anträge in Erhaltungs­satzungsgebieten,
  • Umwandlungs- und Veräußerungsanträge, wenn bestehender Wohnraum in Eigentums­wohnungen umgewandelt oder veräußert werden soll,
  • Abgeschlossen­heits­anträge nach dem Wohnungs­eigentums­gesetz (WEG).

Bitte reichen Sie diese Anträge weiterhin in Papierform bei uns ein.

„Nachträge“ zu Bau­genehmigungs­verfahren

Auch „Nachträge“ zu Bau­genehmigungs­verfahren, die noch in Papierform eingereicht wurden, sind ebenfalls in Papierform bei uns einzureichen.


Persönliche Beratung bei der Bauaufsicht

Wir freuen uns, Ihnen bei Ihren Bauvorhaben weiterzuhelfen! Um Wartezeiten zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, persönliche Beratungstermine vorab zu vereinbaren.

So vereinbaren Sie einen Termin
Telefonisch: 
Rufen Sie uns einfach unter den unten genannten Rufnummern an. Bei der Termin­verein­barung können wir auch direkt besprechen, welche Unterlagen Sie für Ihren Termin benötigen.
Größere Gruppen: Für Termine mit mehreren Teilnehmern können wir auch individuelle Termine außerhalb unserer regulären Sprechzeiten vereinbaren.

Unsere Sprechzeiten

Für persönliche Vorsprachen stehen wir Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

Dienstag (8:30 – 12:30 Uhr): nach vorheriger Termin­verein­barung

Donnerstag (8:30 – 12:30 Uhr): ohne Termin (offener Sprechtag; ausgenommen Archiv)

Um Wartezeiten möglichst kurz zu halten und Ihr Anliegen optimal vorbereiten zu können, bitten wir Sie, Termine für den Dienstag vorab telefonisch unter den unten genannten Rufnummern zu vereinbaren.

Wichtige Hinweise
Allgemeine Fragen zur Bau­antragstellung: Für allgemeine Fragen zu Bauvorhaben erreichen Sie uns unter der Rufnummer 069/212-33567

Digitale Beratungsmappe: Viele Fragen lassen sich auch bequem von zu Hause aus klären. Nutzen Sie unsere digitale Beratungsmappe, die alle wichtigen Informationen enthält, die Sie auch im persönlichen Gespräch erhalten würden. Alle Informationen zur Digitalen Beratungsmappe finden Sie hier

Spezielle Anliegen
Für eine planungs­rechtliche Vorabbeurteilung sowie bei Fragen zu den technischen und materiellen Anforderungen Ihres Bauvorhabens wenden Sie sich bitte an den für Ihr Vorhaben zuständigen Bezirk:

  • Bezirksabteilung 3 - Ost: 069/212-36179
  • Bezirksabteilung 4 - Mitte: 069/212-48343
  • Bezirksabteilung 5 - Süd: 069/212-36193
  • Bezirksabteilung 6 - West: 069/212-45511

Welche Bezirksabteilung für Ihr Vorhaben zuständig ist, können Sie hier abfragen.

Das Merkblatt "Bauberatungen in den Genehmigungsbezirken" finden Sie hier

Werbeanlagen
Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse werbeanlagen@remove.this.stadt-frankfurt.de

Baulasten, Abgeschlossen­heits­bescheinigungen, Um­wandlungs­genehmigungen oder Grund­stücks­teilungen
Sie erreichen uns hierzu unter der Rufnummer 069/212-37069 oder per E-Mail unter baulasten@remove.this.stadt-frankfurt.de

Archiv
Sie erreichen uns am besten unter der E-Mail-Adresse archiv-bauaufsicht@remove.this.stadt-frankfurt.de. Weitere Informationen zur Herangehensweise finden Sie hier.

Weitere Kontaktdaten und Ansprechpartner finden Sie hier.

Wir sind für Sie da!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bauaufsicht Frankfurt


Unser Service