News: Änderung der Hessischen Bauordnung
Die ursprünglich für den 01.01.2023 angekündigte Änderung des Hessischen Energiegesetzes und der Hessischen Bauordnung ist jetzt schon am 29.11.2022 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz erfolgen Anpassungen der HBO-Regelungen zu Solaranlagen, Wärmepumpen und Dämmungen, u.a. in folgenden Punkten:
- Wärmepumpen sind jetzt bis zu einer Höhe von 2 m auch ohne Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen zulässig (§ 6 Abs. 10 Nr. 11 HBO).
- Die in § 35 Abs. 5 S. 2 HBO neu aufgenommenen Erleichterungen für Solaranlagen dienen der besseren Nutzbarkeit von Dachflächen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften.
- Die bisherige Festlegung von 0,25 m als abstandsflächenrechtlich unbeachtliche Dicke für eine nachträgliche Dämmung wurde auf 0,40 m erhöht (§ 6 Abs. 6 Satz 4 Nr. 2 HBO)