Frankfurt schützt Wohnraum!
Die Ferienwohnungssatzung
Mit einer Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) im Jahr 2017 hat der Hessische Landtag den Kommunen die Möglichkeit gegeben, mittels eigener Satzung zu bestimmen, dass Wohnraum nur mit besonderer Genehmigung als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden darf.
Die Stadt Frankfurt hat hiervon Gebrauch gemacht und im März 2018 die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken (Ferienwohnungssatzung) beschlossen. Mit Datum vom 28.03.2018 ist die Satzung in Kraft getreten. Ziel der Satzung ist der Schutz des in Frankfurt bestehenden Wohnraums.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Wohnungen, die dem Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung standen, weil sie zu Ferienwohnungszwecken o. ä. vermietet wurden, stark zugenommen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt, vertreten durch die Bauaufsicht, hat hier frühzeitig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gegengesteuert. So konnten in den vergangenen vier Jahren durchschnittlich über 320 Wohnungen jährlich zurückgewonnen werden.
Die Ferienwohnungssatzung schließt Regelungslücken, formuliert klare Bedingungen für eine entsprechende Umnutzung von Wohnraum und schafft somit Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten.
Mit Inkrafttreten der Satzung bedarf ab sofort jede Form der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zu Zwecken der Fremdenbeherbergung einer Genehmigung nach dieser Satzung. Die Genehmigungspflicht gilt unabhängig von Umfang und Dauer der Nutzung. Auch das sog. Home-Sharing ist daher von der Genehmigungspflicht erfasst. Darüber hinaus können weiterhin Genehmigungen nach anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem Baurecht, erforderlich sein. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Die wichtigsten Informationen zu Zuständigkeiten, Genehmigungsvoraussetzungen, Antragsverfahren etc. haben wir für Sie in einem ausführlichen Merkblatt zusammengefasst. Außerdem stehen auch die Ferienwohnungssatzung selbst sowie die für entsprechende Anträge zu verwendenden Antragsformulare zum Download zur Verfügung:
- Antrag auf kurzzeitige oder teilweise Umnutzung
- Antrag auf dauerhafte Umnutzung
- Antrag auf vorübergehende Umnutzung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist. Senden Sie uns die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare daher bitte per Post oder per Fax zu.
Kontakt
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Tel: 069 212-33296 und -36816 (nur vormittags)
E-Mail: ferienwohnung.baf@ stadt-frankfurt.de