2. Die allgemeinen Grundlagen einer Wiederkehrenden Sicherheitsüberprüfung
Die Bauaufsichtsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sachverständige und Sachverständige Stellen heranziehen (§ 61 Abs. 4 HBO).
In der Regel findet in Frankfurt am Main die Wiederkehrende Sicherheitsüberprüfung von Sonderbauten gemeinsam mit der Gefahrenverhütungsschau der Branddirektion gemäß § 15 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) statt.