Ordnungswidrigkeiten sind bestimmte Gesetzesverstöße, die mit einem Bußgeld - oder auch Geldbuße genannt - geahndet werden können. Jedermann bekannt sind Ordnungswidrigkeiten insbesondere aus dem Straßenverkehrsrecht (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken etc.). Auch im Bau- und Baunebenrecht hat der Gesetzgeber Ordnungswidrigkeitentatbestände vorgesehen. Zu erwähnen ist hier insbesondere der § 86 HBO, der über 100 verschiedene Ordnungswidrigkeitentatbestände beinhaltet. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist, die am Bau Beteiligten dazu anzuhalten, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Die in der Praxis am häufigsten begangenen Baurechtsordnungswidrigkeiten sind
- Bauen trotz nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegter Anzeigen, Mitteilungen oder Bescheinigungen (wie z. B. Baubeginnsanzeige oder diverse bautechnische Nachweise)
- sowie Bauen ohne oder abweichend von der Baugenehmigung.
Diese Baurechtsordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,00 Euro geahndet werden (Bußgeldrahmen). Bei der Bemessung der Geldbuße haben die Bauaufsichtsbehörden den Bußgeldkatalog zur HBO als Richtlinie zu beachten. Die Festsetzung von Bußgeldern erfolgt schließlich durch einen sog. Bußgeldbescheid.
Um der Begehung von Baurechtsordnungswidrigkeiten vorzubeugen, setzt die Bauaufsicht Frankfurt am Main auf Information und Aufklärung. So wird mit jeder Baugenehmigung ein Begleitschreiben versendet, mit welchem die Bauherrschaft über Ihre Pflichten aufgeklärt wird. Im Begleitschreiben wird auch explizit für das konkrete Bauvorhaben mitgeteilt, wann welche Unterlagen vorzulegen sind. Es empfiehlt sich, das Begleitschreiben aufmerksam zu lesen und sich bei Unklarheiten an Ihre Bauaufsicht zu wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen zu rechtlichen und sachlichen Hintergründen einer Verfügung oder eines Bußgeldbescheids können Sie sich an den im Kopfbogen genannten Sachbearbeiter wenden.
Geht es um Auskünfte zur Genehmigungsfähigkeit bzw. bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Fragen, können Sie eine Bauberatung beim zuständigen Sachbearbeiter im Baugenehmigungsverfahren oder im Sachgebiet Beratung und Antragsannahme in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlagen / Downloads / Formulare
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Bußgeldkatalog – Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht
Hessische Bauordnung 2018 (HBO)